eSign: Deutsche Post unterliegt Fintech IDNow im Streit um Video-Identifikationsverfahren

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Eine Klage gegen ein junges Fintech-Unternehmen endete für die Deutsche Post wenig erfreulich. Der ehemals staatliche Konzern hatte gegen den Münchner Konkurrenten rechtliche Schritte eingeleitet, weil man die Werbung des Unternehmens als irreführend ansah – einer Einschätzung, der das Gericht nicht folgen wollte. Jetzt könnte der Prozess sogar Konsequenzen für die Post haben.

Vorwürfe zum größten Teil nichtig

Ende April stellte IDNow sein neues Produkt „eSign“ vor, welches das Unternehmen laut eigener Aussage zum weltweit ersten Anbieter einer geldwäschegesetzkonformen Methode zur Online-Identifizierung macht. Die normalerweise notwendige Unterschrift bei Verträgen kann auf diesem Weg durch ein Videoverfahren ersetzt werden. Mehr als ein Smartphone braucht man dafür laut IDNow nicht. Bei der Vorstellung präsentierte man sich deshalb selbstsicher, nannte eSign den „Vertragsabschluss der Zukunft“ und wies auf reges Interesse aus verschiedenen Branchen hin. Finanzdienstleister und Versicherer, aber auch Städte und Kommunen hätten sich offen für die neue Methode gezeigt, hieß es.

Bild: © idnow.de / IDNow
Bild: © idnow.de / IDNow

Bei der Post reagierte man schnell: Nur wenige Tage nach der Vorstellung von eSign erhielt IDNow ein Anwaltsschreiben mit dem Vorwurf, die Aussagen aus der Pressemitteilung seien wegen Irreführung wettbewerbswidrig, und der Aufforderung, diese zu unterlassen. Weil die Münchner darauf nicht reagierten, reichte die Post eine Unterlassungsklage beim Landgericht Köln ein, die nun verhandelt wurde und im Ergebnis vor allem IDNow stärkt. Die Richter lehnten sieben von neun Anträgen der Post ab. Lediglich auf die Aussage, das e-Signing-Verfahren sei durch ein europäisches Patent geschützt, soll IDNow künftig verzichten, da dies tatsächlich nur auf den Schritt der Video-Identifizierung zutrifft.

Post droht Gegenklage

Durch den Ausgang des Verfahrens muss die Post 85 Prozent der Kosten tragen, was allerdings nicht die größte Schlappe für den DAX-Konzern ist. Während des Verfahrens musste man zugegeben, dass das Video-Identifikationsverfahren, das man mittlerweile auch selbst anbietet, durch ein europäisches Patent geschützt wird. IDNow könnte somit zum Gegenschlag ausholen. Von einer Klage will man vorerst aber absehen und sich auf die Entwicklung des eigenen Geschäfts konzentrieren. Mittelfristig schließe man diese aber nicht aus, ließen die Münchner wissen.

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