Der amerikanische E-Mail-Marketing-Anbieter MailChimp hat heute eine wichtige Änderung in seinem Service bekannt gegeben: Ab 31. Oktober will das Unternehmen sämtliche über den eigenen Dienst erstellten Formulare auf ein Single-Opt-in-Verfahren umstellen. Von US-Nutzern wird diese Änderung als Erleichterung des Marketings begrüßt, deutsche Unternehmen haben allerdings mit rechtlichen Problemen zu rechnen, wenn sie auf Single-Opt-in-Lösungen setzen. Ralph Keck von buerokreativ365.de spricht in einem Kommentar auf „emailmarketingblog.de“ gar von „typisch amerikanischer Arroganz nach dem Motto ‚America first'“.
Auch bereits erstellte Formulare von Änderung betroffen
Wie aus der Mitteilung von MailChimp hervorgeht, soll die Änderung Ende des Monats nicht nur in der Folgezeit erstellten Formulare betreffen, sondern auch solche, die in der Vergangenheit aufgesetzt wurden. Im Anschluss genügt es, eine Mail-Adresse anzugeben, um sich in E-Mail-Listen einzutragen. Die Bestätigung der Anmeldung über einen per E-Mail an die fragliche Adresse gesendeten Link entfällt. Das beschleunigt die Anmeldung, hält für deutsche Unternehmen aber rechtliche Fallstricke bereit.
Nach der Umstellung drohen Abmahnungen
Die hiesige Rechtslage verlangt, dass Empfänger von Werbemails dem zuvor ausdrücklich zugestimmt haben müssen. Grundsätzlich ist das zwar auch bei Single-Opt-in-Lösungen der Fall, einen Nachweis können die Unternehmen anders als bei der Bestätigung per Link nicht bieten. Gleichzeitig ist das Verfahren anfälliger für Betrug. Weil der Empfänger keine zusätzliche Bestätigung erteilen muss, kann seine Adresse auch von Dritten in die Mailing-Liste eingetragen werden. Im ungünstigsten Fall droht dem Versender der Werbemails dann eine Abmahnung.
Um das zu verhindern, sollten in Deutschland ansässige MailChimp-Kunden der Umstellung unbedingt widersprechen. Einen Link, der das ermöglicht, finden die Betroffenen in der vom Unternehmen versandten Mail.